Sächsische Förderrichtlinie für kleine und mittlere Unternehmen bis 2020 beschlossen
Im August diesen Jahres hat das sächsische Kabinett die künftige Förderpolitik des Freistaates beschlossen. Darunter fällt auch die Mittelstandsrichtlinie, welche Grundlage für unterschiedliche Förderprogramme beinhaltet.
Im Kern der Förderpolitik stehen dabei die Stärkung und Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Beschlossen ist das Förderprogramm bis zum Jahr 2020. Dafür stehen jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung, die durch Zuschüsse ausgezahlt werden können.
Im weiteren Schritt wurde die Mittelstandsrichtlinie stark vereinfacht. Dies umfasst die Gründung von Unternehmen über die Auslandsförderung oder auch Neu- und Weiterentwicklung von Erzeugnissen und auch Themen der Sicherheit in der Informationstechnologie (IT) in Unternehmen.Die Gründungsberatung umfasst die Gründung eines Unternehmens oder die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens sowie die Erweiterung der selbständigen Tätigkeit im Nebenerwerb mit Ausrichtung auf den Vollerwerb. Detaillierte Beschreibung zur geförderten Gründungsberatung. Sächsische Aufbaubank-Gründungsberatung.
Aber auch die Betriebsberatung und Coachingmaßnahmen können bis zu 50% als nicht zurück zahlbarer Zuschuss gefördert werden. Details zur geförderten Betriebsberatung (Sächsische Aufbaubank-Beratung und Coaching
Alle Leistungsbereiche von BSO-Marketing sind förderfähig! Als aggregiertes Beratungsunternehmen arbeitet BSO-Marketing mit dem Qualitätssicherer RKW Sachsen zusammen. Dies gewährleistet dem Auftraggeber ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Vertrauen, zusätzlich eine unkomplizierte und schlanke Fördermittelbeantragung.
Nähere Informationen zu den einzelnen Richtlinien und deren Anwendbarkeit für Ihr Unternehmen besprechen wir gern in einem persönlichen Gespräch.